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09.02.2021

Als die Griechen 1821 zu den Waffen griffen, um sich von der osmanischen Herrschaft oder – im Jargon der Zeit – vom „türkischen Joch“ zu befreien, schlug dies im Europa der Restaurationszeit hohe Wellen. Während die europäischen Herrscher in der griechischen „Empörung“ eine potentielle Gefahr für die nachrevolutionäre Ordnung des Kontinents witterten, stieß der Ausbruch des griechischen Freiheitskampfes unter der humanistisch gebildeten, liberal gesinnten und national engagierten Bevölkerung Mittel- und Westeuropas auf enthusiastische Zustimmung. Zu den ersten und wichtigsten deutschen Unterstützern dieses Kampfes gehörte der Leipziger Philosophieprofessor Wilhelm Traugott Krug (1770–1842); dessen symbolträchtig zum Osterfest 1821 erschienene Programmschrift Griechenlands Wiedergeburt zählt zu den wirkmächtigsten Schriften des deutschen Philhellenismus.
In seinem Aufruf zur Unterstützung der Griechen richtet sich der liberale Schriftsteller und Publizist ausdrücklich gegen das Argument der Illegitimität, mit dem Politiker wie Metternich den Aufständischen den rechtlichen Boden unter den Füßen zu entziehen versuchten: „Die Herrschaft der Türken in Europa kann durchaus nicht als eine rechtmäßige (legitime) angesehn werden; sie ist nur eine angemaaßte (usurpirte). Sie entstand durch einen bloßen Angriffs- und Eroberungskrieg, der nach allen gesunden, d. h. vernünftigen Begriffen vom Völkerrechte nie eine Herrschaft des einen Volkes über das andere rechtlich begründen kann.“ Die zweite Auflage der Programmschrift (Juni 1821) enthält einen fiktiven Dialog, in dem Krug die damals wie heute aktuelle Streitfrage nach der Rechtmäßigkeit politischer Unabhängigkeitsbestrebungen von einem Philosophen und einem Diplomaten ausfechten lässt. Wie aktuell ihre Antworten auf die erörterte Frage sind, überlassen wir dem Urteil unserer Leserinnen und Leser, denen wir Krugs Dialog heute, 200 Jahre nach der ersten Veröffentlichung, erneut zur Lektüre anbieten.

Ο λόγιος φιλέλληνας Βίλχελμ Κρουγκ (1770-1842) δημοσίευσε τον Ιούνιο του 1821 έναν φανταστικό διάλογο ανάμεσα σ’ έναν διπλωμάτη και έναν φιλόσοφο για να προβάλει την Ελληνική Επανάσταση, αποδίδοντάς της ηθική αλλά και πολιτική νομιμοποίηση, τον οποίο αναδημοσιεύουμε.

Wilhelm Traugott Krug

Wilhelm Traugott Krug
Bildquelle: Carl Lutherer, Public domain, via Wikimedia Commons

Gespräch eines Diplomaten mit einem Philosophen

D. Recht gern theil´ ich Ihre frommen Wünsche in Ansehung der Wiedergeburt Griechenlands, weil die Türken einmal ein Hors-d´oeuvre der ganzen europäischen Politik – ja der europäischen Kultur – sind, und weil sich in Europa Alles besser gestalten, abrunden und ausgleichen würde, wenn diese pestilenzialen und brutalen Barbaren, wie Sie dieselben nennen, aus dem großen gesellschaftlichen Kreise unseres Welttheils ausgeschlossen wären. Aber mich wundert, daß Sie die Sache nicht aus diesem höheren Gesichtspunkte der Politik betrachtet haben. Sie hätten so Ihren Klienten mehr hohe und mächtige Patrone gewonnen, als dadurch, daß Sie sich auf den niedern Standpunkt des Rechtes stellen und von hier aus die Sache vertheidigen. Ich fürchte gar sehr, Sie haben hier einige Blößen gegeben, welche man stark gegen Sie benutzen wird. 

Ph. Und diese wären? 

D. Soll ich denn selbst die Rolle eines Gegners von Ihnen übernehmen?  

Ph. Wenigstens dürft´ ich keinen humanern und liberalern finden. 

D. Lassen wir die Komplimente! Es ist jetzt ohnehin eine zweideutige Sache mit der lieben Humanität und Liberalität. Ihr Herren Philosophen habt sie ja fast zu Tode gehetzt! 

Ph. Danke verbindlichst fürs Gegenkompliment!  

D. Nun ich meinte nicht gerade Sie. – Doch es sei! Sie sollen mir jetzt Rede stehn, und ich will aus Ihren eignen Worten beweisen, daß die Griechen Unrecht haben und nichts weiter als leidige Rebellen sind. 

Ph. Ich bin ganz Ohr und will Ihnen gern Rede stehn.  

D. Sie sagen, daß die Herrschaft der Türken in Europa durchaus nicht als eine rechtmäßige, sondern nur als eine angemaaßte angesehen werden könne, weil sie durch einen bloßen Angriffs- und Eroberungskrieg entstanden sei, der nach allen gesunden Begriffen vom Völkerrechte nie eine Herrschaft des einen Volkes über das andere rechtlich begründen könne. Mit diesen Worten werfen Sie ja unser ganzes europäisches Völkerrecht über den Haufen, und sind so selbst ein, wenigstens theoretischer, Rebell gegen alle bestehende Ordnung in Europa. 

Ph. Das sollte mir sehr leid thun; denn ich liebe diese Ordnung im Ganzen und will eben deswegen die Türken mit ihrer durchaus unrechtmäßigen Herrschaft, als einen nicht zu diesem Ganzen passenden Theil, fortgeschafft wissen. 

D. Haben denn nicht auch die Franken das alte Gallien, die Angeln und Sachsen das alte Britannien auf dieselbe Weise in Besitz genommen, wie die Türken Griechenland? 

Ph. Allerdings. 

D. Sollen denn nun auch die Franken durch die Gallier, die Angeln und Sachsen durch die Britten wieder depossedirt werden? 

Ph. Keineswegs. 

D. So sind Sie in Ihrer Theorie nicht folgerichtig. Denn, was dem Einen recht, ist dem Andern billig, sagt schon das Sprüchwort, dessen Gültigkeit Sie doch nicht leugnen werden. 

Ph. Die leugn’ ich nicht; wohl aber leugn’ ich, daß hier dasselbe Verhältniß stattfinde. Die Franken haben sich mit den Galliern, die Angeln und Sachsen mit den Britten im Laufe der Zeit so vermischt daß sie gar nicht mehr unterschieden werden können; sie sind zu Einem Volksthume verschmolzen. Die Türken und Griechen aber stehen sich noch bis auf den heutigen Tag als zwei Völker gegenüber, getrennt durch Abstammung, Sprache, Sitte, Religion, Bildung und alle Eigenthümlichkeiten, welche nur immer die Völker von einander trennen können. Wie also die Deutschen berechtigt waren, die Römer aus ihrem Lande zu jagen, ungeachtet sich diese schon ziemlich fest darin gesetzt hatten; und wie die Spanier befugt waren, die Araber oder Mauren aus der pyrenäischen Halbinsel zu vertreiben, ungeachtet diese schon viele Jahrhunderte darin ansässig waren: so, behaupt’ ich, haben die Griechen dasselbe Recht gegen die Türken, und es kommt nur darauf an, ob sie es geltend machen können. 

D. Aber die Griechen haben sich doch einmal den Türken unterworfen. Zwar leugnen Sie, daß die Griechen je einen Unterwerfungsvertrag mit den Türken abgeschlossen. Allein hier geben Sie eine neue Blöße. Denn irr’ ich nicht, so behaupten Sie anderwärts, daß es auch stillschweigende Verträge gebe, die man faktisch oder durch die That abschließe, und bauen sogar den ganzen Staat auf einen solchen Vertrag. Wie können Sie nun folgerecht leugnen, daß die Griechen sich faktisch den Türken unterworfen haben, daß sie durch einen stillschweigenden Vertrag an deren Herrschaft gebunden, und also doch im Grunde nichts weiter als Rebellen sind, wenn sie jetzt diese Herrschaft als ein freilich sehr hartes Joch wieder abwerfen wollen?  

Ph. Ich hoffe dennoch meine Konsequenz zu retten, wenn Sie mir nur eine kleine Distinkzion erlauben wollen. 

 D. Ja, ja, mit Distinkzionen seid Ihr Herren Philosophen gleich bei der Hand, wenn’s darauf ankommt, sich aus der Schlinge zu ziehn. Indeß, da es einmal heißt, qui bene distinguit, bene docet [wer gut unterscheidet, lehrt gut], so lassen Sie hören! 

Ph. Ein anders ist Unterwerfung, ein anders Unterjochung. Die Griechen sind von den Türken wohl unterjocht, aber sie haben sich ihnen nicht unterworfen, auch nicht einmal durch einen stillschweigenden Vertrag. Ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn Einwilligung vernünftiger Weise präsumirt werden kann. Läßt sich aber diese je präsumieren, wenn ein Volk von dem andern durch einen bloßen Angriffs- und Eroberungskrieg um seine Freiheit und Selbständigkeit gebracht worden, und wenn beide Theile nie ihre Nationalität mit einander verschmolzen haben, sondern immerfort als feindselige Parteien einander gegenüber stehen blieben, wie dieß in der That bei Griechen und Türken (ich rede natürlich nicht von Einzelen, sondern von der Gesammtheit beider) bisher der Fall war? Da findet nimmer consensus tacitus, sondern vielmehr dissensus manifestus statt. Sonst müßte man annehmen, daß auch die Heloten stillschweigend eingewilligt hätten, den Spartanern auf ewige Zeiten als Sklaven zu dienen. 

D. Lassen wir die spitzfindige Vertragstheorie, da doch einmal die Völkerverträge, selbst die förmlichsten und feierlichsten, selbst die ausdrücklich auf ewige Zeiten abgeschloßnen, nur so lange gehalten werden, als beide Theile ihren Vortheil dabei finden. Wie können Sie aber leugnen, daß hier auch nicht einmal Verjährung stattfinde? Sie gestehen ja selbst, daß die Türken in einem beinahe vierhundertjährigen Besitze oder Mitbesitze von Griechenland seien. Soll ein so alter Besitztitel nicht gelten? 

Ph. Im Privatrechte wohl, nur nicht im Völkerrechte. 

D. Warum denn nicht? 

Ph. Was innerhalb des Staates, im Verhältnisse des Bürgers zum Bürger, das positive Gesetz aus guten Gründen als Recht gelten läßt, das darf nicht sofort auf völkerrechtliche Verhältnisse übertragen werden. Die Verjährung aber ist bloß ein positives Rechtsinstitut, weshalb auch die Verjährungsfristen von den positiven Gesetzgebern so verschieden bestimmt worden. Wo ist nun der positive Gesetzgeber, welcher befugt wäre, eine Frist zu bestimmen, innerhalb der ein Volk sein Recht auf sein Gebiet verlöre und ein andres dasselbe erwürbe? Die Rechte der Völker gegen einander scheinen mir daher durchaus unverjährbar, um so mehr, wenn ein Volk das andre durch einen bloßen Angriffs- und Eroberungskrieg unterjocht hat. 

 D. Bedenken Sie aber auch die gefährlichen Folgerungen, die man aus diesem Satze ziehen könnte? 

 Ph. Durch solche Folgerungen läßt sich kein Satz widerlegen, wie Sie wohl wissen. Auch brauch’ ich sie nicht zuzugeben. Nur die eine geb’ ich zu, daß kein Volk das andre durch einen bloßen Angriffs- und Eroberungskrieg unterjochen sollte, weil es dadurch nie ein Recht erlangt. Diese Folgerung aber ist nichts weniger als gefährlich. Sie sichert vielmehr jedem Volke den ruhigen Besitz seines öffentlichen und privaten Eigenthums. Und nach einem solchen Besitze streben ja alle Völker ohne Ausnahme. 

D. Es ist aber jetzt eine bedenkliche Zeit; und billigt man den Aufstand der Griechen gegen die Türken, so müßte man wohl auch die gleichzeitigen Bewegungen eines Theils der christlichen Völker im südlichen Europa billigen. Dieß können aber die Regierungen um ihres eignen Interesses willen nicht zugeben. 

Ph. Ich bitte mich nicht in Versuchung zu führen. Diese Dinge haben nichts mit einander gemein. Dort steht Volk gegen Volk, das unterjochte gegen das unterjochende, das christliche gegen das unchristliche; und jenes ringt nicht bloß nach einer bessern Verfassung, sondern nach politischer Existenz überhaupt, die ihm durch einen offenbar ungerechten Angriffs- und Eroberungskrieg entrissen worden. Ein solcher Kampf darf also auch nicht nach staatsrechtlichen, sondern bloß nach völkerrechtlichen Grundsätzen beurtheilt werden. 

D. Das kann ich Ihnen wohl zugeben; nur nicht, wenn Sie ein Gewicht darauf legen, daß die Griechen ein christliches, die Türken aber ein unchristliches Volk seien. Wollen Sie die Religion wieder in die Diplomatik einführen? Oder wollen sie gar, wie ein zweiter Petrus Eremita, einen neuen Kreuzzug gegen die Ungläubigen predigen? Solche Unduldsamkeit sollte man doch einem Philosophen kaum zutrauen! 

Ph. Es käme vorerst darauf an, von welcher Unduldsamkeit die Rede sei. Das Schlechte soll man nicht dulden. Wenn ich aber die Türken ein unchristliches Volk nenne, so mein ich es praktisch und denke bloß an ihre pestilenziale und brutale Barbarei, die weder christlich noch überhaupt menschlich ist. Und da sie diese nun einmal nicht ablegen wollen, so soll man sie auch nicht länger in Europa dulden, wenigstens ihnen nicht helfen, wenn sie von den Griechen aus Europa verdrängt werden möchten. 

D. Damit steht es wohl noch im weiten Felde. Haben Sie nicht gehört, daß der griechische Patriarch in Konstantinopel selbst einen Bannfluch gegen seine rebellischen Glaubensgenossen geschleudert hat? 

Ph. Wohl hab’ ich davon gehört. Ich denke aber, die Griechen werden leicht begreifen, daß ein aus Konstantinopel geschleuderter Bannfluch mehr ein sultanischer als ein patriarchalischer sei, und daher ihnen wenig Schaden bringen möchte. Der Sultan soll sich ja lange mit dem Patriarchen besprochen haben, und da dürfte wohl die seidne Schnur nicht fern gewesen sein, um den sultanischen Worten den gehörigen Nachdruck zu geben. Auch hat die spätere Ermordung des Patriarchen längst alle Wirkung des Fluches vernichtet. 

D. Immerhin; die damaszener Säbelklingen der Türken, und der Fanatismus, mit welchem diese Klingen in einem solchen Kampfe werden geschwungen werden, dürften jenem Bannfluche schon Wirkung geben. 

Ph. Kann sein. Indessen haben ja die Griechen auch wohl Klingen und Fäuste. Es wird also nur darauf ankommen, wer den besten Gebrauch davon machen wird. 

D. Allerdings. Dadurch wird auch Ihre Rechtsfrage am besten entschieden werden. Denn siegen die Griechen, so geb’ ich Ihnen mein Wort, daß Niemand denselben ihr Recht streitig machen wird; wo nicht, so haben die Griechen und folglich auch Sie selbst, als deren Vertheidiger, ganz gewiß Unrecht. 

Ph. Also wollen Sie unsre Sache bloß nach dem Erfolge beurtheilen? 

D. Die Welt urtheilt nun einmal so, und wer kann wider die Welt? 

Ph. Ich unterwerfe mich, doch mit dem Vorbehalt, im unglücklichen Falle mit jenem Dichter sagen zu dürfen: Vietrix causa diis placuit, sed victa Catoni [Die siegreiche Sache gefiel den Göttern, aber die besiegte dem Cato]. 

D. Das soll Ihnen erlaubt sein; doch erstechen Sie sich nur nicht, wie Cato. 

Ph. Das werd’ ich so wenig thun, als ich überhaupt ein Cato bin oder sein will. 

D. Aber doch ein Philosoph? Wenigstens scheinen Sie darin ein echter Philosoph zu sein, daß Sie die Geschichte a priori konstruiren. 

Ph. Wie so? 

D. Sie meinen ja, Ludwig XIV. sei der erste christliche Fürst gewesen, der sich in ein Bündniß mit den Türken eingelassen, da doch schon Franz I. ein solches Bündniß schloß. 

Ph. Freilich wohl; ich hatte aber die dauerhaftere Verbindung zwischen Frankreich und der Türkei im Sinne, wo es politische Maxime der französischen Regierung war, es mit der türkischen zu halten, und sagte daher, seit der Zeit hätte Frankreich immer die Partei der Pforte gegen andre christliche Mächte genommen, hätten immer französische Krieger in den Reihen der Türken gefochten. Und so konnt’ ich jenes frühere, nur vorübergehende, und durch die Noth dem Könige Franz gleichsam abgepreßte Bündniß für meinen Zweck wohl ignoriren. 

D. Nun, das thut auch nichts zur Sache. Wie können Sie aber glauben, daß England, welches jetzt bei Erhaltung der türkischen Herrschaft im sudöstlichen Europa weit stärker als Frankreich und irgend eine andere christliche Macht interessirt ist, die Zerstörung jener Herrschaft durch die mit Rußland in so vielfacher Beziehung stehenden Griechen je zugeben, und dadurch seine eigne Herrschaft über die sieben ionischen Inseln, sein Uebergewicht im mittelländischen Meere, und seinen ganzen levantischen Handel gefährden lassen werde?  

Ph. Ich weiß auf diese Frage allerdings nichts zu antworten; nur das weiß ich, daß sich das auf seine eigne Freiheit so stolze England mit unauslöschlicher Schmach bedecken würde, wenn es seinen Arm einem asiatischen Despoten leihen wollte, um ein europäisches Volk, dem es selbst den größten Theil seiner Bildung verdankt, in den Fesseln der Knechtschaft zu erhalten. Halten Sie das im Ernste für möglich? 

D. (eben Depeschen empfangend) Sie sehen, daß ich Ihnen die Antwort auf diese Gegenfrage schuldig bleiben muß. Ein andermal mehr darüber. 

Ph. Nur noch eine Frage erlauben Sie mir! Wenn die Türken selbst sich gegen ihre eigne Regierung empörten, so stand man dieser nicht bei, sondern unterstützte vielmehr oft jene insgeheim; sollten denn die von jenen unterjochten und wie Sklaven gemishandelten Griechen allein den traurigen Vorzug haben, daß sie von ihren Brüdern in Christo ins Sklavenjoch zurückgedrückt würden, nachdem sie es schon zur Hälfte abgeworfen? Denn, in Morea und auf den meisten Inseln des Archipelagus sind ja in diesem Augenblicke die Griechen schon frei. Sollen diese auch wieder Sklaven werden, damit nur die sultanische Legitimität gerettet werde? 

D. (legt den Finger auf den Mund und empfiehlt sich).